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Freistellungsbescheinigung
Unsere aktuelle Freistellungsbescheinigung stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Bescheinigung bestätigt, dass wir vom Steuerabzug bei Bauleistungen befreit sind.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.